Hier finden Sie eine Übersicht der Preise unserer Appartements.
Sommer 2023 | ||
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Zeitraum | Personen | Preise in € |
Sommer Nebensaison 06. 05. – 09. 07. 2023 |
Typ A 2 bis 4 Typ B 4 bis 6 |
2 Personen 96,00 4 Personen 160,00 |
Sommer Hauptsaison 09. 07. – 21. 10. 2023 |
Typ A 2 bis 4 Typ B 4 bis 6 |
2 Personen 104,00 4 Personen 165,00 |
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Winter 2022 / 2023 | ||
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Zeitraum | Personen | Preise in € |
Winter Hauptsaison 16. 12. – 07. 01. 2023 |
Typ A 2 bis 4 Typ B 4 bis 6 |
2 Personen 180,00 4 Personen 252,00 |
Winter Nebensaison 07. 01. – 28 01. 2023 |
Typ A 2 bis 4 Typ B 4 bis 6 |
2 Personen 140,00 4 Personen 230,00 |
Winter Hauptsaison 28. 01. – 04. 03. 2023 |
Typ A 2 bis 4 Typ B 4 bis 6 |
2 Personen 180,00 4 Personen 252,00 |
Winter Nebensaison 04. 03. – 16. 04. 2023 |
Typ A 2 bis 4 Typ B 4 bis 6 |
2 Personen 140,00 4 Personen 230,00 |
Je weitere Person: im Sommer Euro 30,00, im Winter Euro 38,00
Appartementpreis gültig ab 4 Nächte !
Typ A sind Appartements für 2-4 Personen mit 40 - 65 m².
Typ B sind Appartements für 4-6 Personen mit 65 - 72 m².
Endreinigung: |
Typ A (für 2 - 4 Personen) € 65,00 Typ B (für 4 - 6 Personen) € 70,00 |
Kinder bis zu 2 Jahren sind frei, Kinder von 3 bis 6 Jahren - 50% ( ausser Weihnachten und Faschingswoche )
Kinderbetten und Hochstühle sind kostenlos vorhanden!
Alle Preise vertehen sich inkl. Strom und Heizung, zzgl. Ortstaxe € 2,50 pro Person und Tag. (Kinder bis 15 Jahren zahlen keine Ortstaxe)
Die Appartements sind ab 14:00 Uhr beziehbar,
bei Abreise sind die Appartements bis 10:00 Uhr zu räumen.
Sollte Ihnen die Anreise bis 18.00 nicht möglich sein, bitte rufen Sie uns an !
Haustiere jeglicher Art sind in unserem Haus nicht gestattet.
Sauna - ist nur in den Wintermonaten kostenlos geöffnet !
In unserem Haus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)"
Stornierungen:
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners
durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten
als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen
Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten
des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung
abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist
der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung
hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich
oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der
Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners
beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 30 Tage (einlangend)
vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB
Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten
die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit
anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“)
zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt
die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis
12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in
Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht
sind.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung
vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne
Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht
keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt
vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen
die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages
folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die
Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als
erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag
bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten
Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung
durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
dem Link http://hotel.europaeische.at/plus?AGN=10012859 können Sie eine Hotelstornoversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung mittels Kreditkarte abschließen. Sollten Sie keine Kreditkarte haben oder Ihre Kreditkarten-Nummer nicht bekannt gebe wollen, können wir Ihnen per Post einen Zahlschein der Europäischen Reiseversicherung zuschicken.